Was regelt das Transplantationsgesetz? Erfahre alles zur Organspende in Deutschland, zur Entscheidungslösung und zum neuen Organspende-Register.

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Das Transplantationsgesetz in Deutschland

Rahmen, Regelung und Bedeutung für die Organspende

Das Thema Organspende ist eng mit ethischen, medizinischen und rechtlichen Fragestellungen verbunden. Um sicherzustellen, dass die Spende, Vermittlung und Transplantation von Organen und Gewebe nach transparenten, fairen und sicheren Regeln abläuft, wurde in Deutschland im Jahr 1997 das Transplantationsgesetz (TPG) eingeführt. Seitdem wurde es mehrfach überarbeitet – insbesondere mit dem Ziel, die Bereitschaft zur Organspende zu fördern und gleichzeitig Missbrauch zu verhindern.


Was regelt das Transplantationsgesetz?

Das Transplantationsgesetz (TPG) legt die rechtlichen Grundlagen für die Spende, Vermittlung und Übertragung von Organen und Gewebe in Deutschland fest. Es dient dem Schutz von Spender:innen, Empfänger:innen und medizinischem Personal und soll vor allem Transparenz und Gleichbehandlung im Transplantationswesen gewährleisten.

Zentrale Inhalte des TPG:

  • Festlegung von Zuständigkeiten (z. B. Koordination durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation, DSO)
  • Regelungen zur Organentnahme und -vermittlung
  • Schutz vor kommerziellem Organhandel
  • Vorgaben zur Dokumentation und Kontrolle
  • Festschreibung der Entscheidungslösung als rechtliche Grundlage der Organspende


Die Entscheidungslösung – Grundlage der Organspende in Deutschland

Seit dem 1. November 2012 gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Sie besagt:

Eine Entnahme von Organen und Gewebe ist nur dann zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat – etwa durch einen Organspendeausweis oder eine entsprechende Willenserklärung.

Liegt keine dokumentierte Entscheidung vor, werden die nächsten Angehörigen gebeten, im Sinne des mutmaßlichen Willens der verstorbenen Person zu entscheiden.

Zudem sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, alle Versicherten ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig über die Organspende zu informieren und sie zur Dokumentation ihrer Entscheidung zu ermutigen – schriftlich oder im neuen Organspende-Register (seit März 2024 verfügbar).


Erweiterungen und Neuerungen im Transplantationsgesetz


Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft (2022)
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (in Kraft seit März 2022) wurde die Entscheidungslösung ergänzt:

  • Einführung des Organspende-Registers, in dem die persönliche Entscheidung elektronisch hinterlegt werden kann
  • Verpflichtung von Ausweisstellen zur Information und Ausgabe von Organspendeausweisen
  • Hausärzte sollen aktiv zur Organspende beraten
  • Medizinische Ausbildung soll das Thema Organspende künftig stärker berücksichtigen

Die rechtliche Grundlage – also die Entscheidungslösung – blieb davon unberührt.


Möglichkeiten der Willensbekundung

Im Organspendeausweis oder über das Organspende-Register können folgende Optionen dokumentiert werden:

  • Zustimmung zur Organ- und/oder Gewebespende
  • Widerspruch gegen die Spende
  • Einschränkung auf bestimmte Organe oder Gewebe
  • Übertragung der Entscheidung auf eine Vertrauensperson

Diese Dokumentation ist freiwillig, aber rechtlich bindend. Sie erleichtert Angehörigen im Ernstfall eine Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person.


Lebendspende und Versicherungsschutz

Das Transplantationsgesetz regelt auch die Lebendspende – etwa bei Nieren oder einem Teil der Leber. Um Spender:innen besser abzusichern, wurde 2012 der Versicherungsschutz verbessert:

  • Anspruch auf Krankenbehandlung, Reha und Krankengeld
  • Unfallversicherungsschutz während des gesamten Spendeprozesses
  • Entschädigung bei möglichen gesundheitlichen Folgen


Transplantationsbeauftragte in Kliniken

Ebenfalls seit 2012 verpflichtend: Transplantationsbeauftragte in allen Krankenhäusern mit Intensivstation. Sie haben die Aufgabe:

  • mögliche Spender:innen zu identifizieren
  • Angehörige zu informieren und zu begleiten
  • das Klinikpersonal regelmäßig zu schulen

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass kein möglicher Organspender übersehen wird.


Internationaler Vergleich – andere Länder, andere Regelungen

Deutschland ist das einzige europäische Land mit einer reinen Entscheidungslösung. In anderen Ländern gelten andere gesetzliche Modelle:

  • Zustimmungslösung (z. B. Schweiz, Dänemark, Irland):
    Organentnahme nur bei dokumentierter Zustimmung, Angehörige dürfen mitentscheiden.

  • Widerspruchslösung (z. B. Österreich, Spanien, Frankreich):
    Entnahme ist erlaubt, wenn kein dokumentierter Widerspruch vorliegt. Angehörige werden ggf. dennoch angehört.

Wichtig: Maßgeblich ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Sterbeort. Wer z. B. im Ausland verstirbt, unterliegt den dortigen Regelungen. Es ist daher ratsam, bei Auslandsaufenthalten einen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache mitzuführen.


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